THEORIE UND PRAXIS

Viele Fahrschulen.
Ein Meer voller Angebote.
Eine stellt sich ganz auf Sie ein.


Eigentlich spielt es keine Rolle, ob Sie vorher schon in einer anderen Fahrschule waren. Aber es erleichtert die Entscheidung: Im Unterschied zu vielen herkömmlichen Ausbildungsstätten dreht sich in der Fahrschule2000 alles nur um Sie. Ihren Lernerfolg. Und natürlich um Ihr sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Damit aus grauer Theorie turboschnell sichere Fahrpraxis wird.

Für die Theorieprüfung lernen Sie in Kleingruppen, mit viel Spielraum für Ihre persönlichen Fragen und Anliegen, dabei verfügen Sie über modernste Unterrichtsmaterialien. Als individuelle Ergänzung zum Theorieunterricht schalten wir Ihnen rund um die Uhr einen privaten Online-Zugang frei – 1:1-Prüfungssimulation inklusive!

Ob Seniorenkurse ab 65 oder MPU-Vorbereitung mit qualifizierter Beratung: Uns ist es wichtig, Sie in jeder Lernphase optimal zu unterstützen. Bis zum Erwerb der Fahrerlaubnis – und darüber hinaus: So erhalten Sie nach bestandener Prüfung 1 Jahr die kostenlose ADAC-Mitgliedschaft. Fazit: Wir unterstützen Sie bei der Theorie. Und denken dabei stets noch etwas weiter.

Weil zum Gasgeben Verantwortung gehört!


Eine Klasse für sich - unsere Ausbildung

Krafträder-Klassen
Klasse A
Klasse A1
Klasse M
PKW-Klassen:
Klasse B
Klasse BE
Mofa-Prüfbescheinigung


Krafträder-Klassen:

Klasse A
Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 25/18 Jahre
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. Keine Befristung der Besitzdauer


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Klasse A1
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. Keine Befristung der Besitzdauer

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Klasse M
Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Keine Befristung der Besitzdauer

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PKW-Klassen:

Klasse B
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). Keine Befristung der Besitzdauer

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Klasse BE
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. Keine Befristung der Besitzdauer

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Mofa-Prüfbescheinigung
Der Mofa-Führerschein ist eigentlich nur eine Prüfbescheinigung, welche amtlich nachweist, dass Sie die geforderten Theoriestunden sowie eine 90-minütige Fahrstunde absolviert haben. Dabei durchlaufen Sie eine kurze Ausbildung in Theorie und Praxis, die mit einer theoretischen Prüfung abschließt. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne Bescheinigung fahren.

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